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   OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2014 - 1 M 57/14   

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https://dejure.org/2014,25957
OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2014 - 1 M 57/14 (https://dejure.org/2014,25957)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07.07.2014 - 1 M 57/14 (https://dejure.org/2014,25957)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07. Juli 2014 - 1 M 57/14 (https://dejure.org/2014,25957)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 26 BeamtStG
    Keine landesgesetzliche Befugnis in Sachsen-Anhalt zur isolierten, gesonderten Feststellung der Dienstunfähigkeit durch Verwaltungsakt gegenüber einem Beamten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechtigung der Behörde zum Erlass einer Untersuchungsanweisung in Gestalt eines Verwaltungsaktes; Berechtigung zur Feststellung der Dienstunfähigkeit durch einen Dienstvorgesetzten und Befugnis zur Anordnung der sofortigen Vollziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Keine landesgesetzliche Befugnis in Sachsen-Anhalt zur isolierten, gesonderten Feststellung der Dienstunfähigkeit durch Verwaltungsakt gegenüber einem Beamten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berechtigung der Behörde zum Erlass einer Untersuchungsanweisung in Gestalt eines Verwaltungsaktes; Berechtigung zur Feststellung der Dienstunfähigkeit durch einen Dienstvorgesetzten und Befugnis zur Anordnung der sofortigen Vollziehung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2006 - 1 M 155/06

    Zur Entlassung aus dem Probebeamtenverhältnis wegen Besitzes

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2014 - 1 M 57/14
    Einer Klärung des Sachverhaltes mittels einer Beweisaufnahme bedarf es regelmäßig nicht ( OVG LSA, Beschluss vom 5. September 2006 - 1 M 155/06 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2012 - 1 M 70/12

    Rechtsnatur der dienstrechtlichen Weisung, sich beobachten zu lassen;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2014 - 1 M 57/14
    Ebenso wenig wie § 26 BeamtStG oder § 45 LBG LSA die Behörden berechtigen, eine Untersuchungsanweisung in Gestalt eines Verwaltungsaktes zu erlassen ( siehe hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 7. August 2012 - 1 M 70/12 - ), gilt dies nach alledem auch für die Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstvorgesetzten gemäß § 45 Abs. 3 Satz 1 LBG LSA mit der Folge, dass es zugleich an der Befugnis mangelt, gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO dessen sofortige Vollziehung anzuordnen.
  • VG Magdeburg, 21.09.2017 - 5 A 473/16

    Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

    Sie ist mit Blick auf § 45 Abs. 4 LBG LSA schon nicht rechtsbehelfsfähig (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 7. Juli 2014 - 1 M 57/14 -, juris).
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