Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2014 - 1 M 57/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 26 BeamtStG
Keine landesgesetzliche Befugnis in Sachsen-Anhalt zur isolierten, gesonderten Feststellung der Dienstunfähigkeit durch Verwaltungsakt gegenüber einem Beamten - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berechtigung der Behörde zum Erlass einer Untersuchungsanweisung in Gestalt eines Verwaltungsaktes; Berechtigung zur Feststellung der Dienstunfähigkeit durch einen Dienstvorgesetzten und Befugnis zur Anordnung der sofortigen Vollziehung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Keine landesgesetzliche Befugnis in Sachsen-Anhalt zur isolierten, gesonderten Feststellung der Dienstunfähigkeit durch Verwaltungsakt gegenüber einem Beamten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berechtigung der Behörde zum Erlass einer Untersuchungsanweisung in Gestalt eines Verwaltungsaktes; Berechtigung zur Feststellung der Dienstunfähigkeit durch einen Dienstvorgesetzten und Befugnis zur Anordnung der sofortigen Vollziehung
Verfahrensgang
- VG Halle, 27.05.2014 - 5 B 70/14
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2014 - 1 M 57/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2006 - 1 M 155/06
Zur Entlassung aus dem Probebeamtenverhältnis wegen Besitzes …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2014 - 1 M 57/14
Einer Klärung des Sachverhaltes mittels einer Beweisaufnahme bedarf es regelmäßig nicht ( OVG LSA, Beschluss vom 5. September 2006 - 1 M 155/06 -, juris [m. w. N.] ). - OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2012 - 1 M 70/12
Rechtsnatur der dienstrechtlichen Weisung, sich beobachten zu lassen; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2014 - 1 M 57/14
Ebenso wenig wie § 26 BeamtStG oder § 45 LBG LSA die Behörden berechtigen, eine Untersuchungsanweisung in Gestalt eines Verwaltungsaktes zu erlassen ( siehe hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 7. August 2012 - 1 M 70/12 - ), gilt dies nach alledem auch für die Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstvorgesetzten gemäß § 45 Abs. 3 Satz 1 LBG LSA mit der Folge, dass es zugleich an der Befugnis mangelt, gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO dessen sofortige Vollziehung anzuordnen.
- VG Magdeburg, 21.09.2017 - 5 A 473/16
Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
Sie ist mit Blick auf § 45 Abs. 4 LBG LSA schon nicht rechtsbehelfsfähig (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 7. Juli 2014 - 1 M 57/14 -, juris).